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Jäger

JAGDRECHT

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (§ 1 Abs. 1 BJagdG)

Das Wichtigste in Kürze

Das Jagdrecht in Deutschland ist äußert komplex und vielschichtig. Es tangiert das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht – ja oft auch das Erbrecht.

Es umfasst das Rechtsverhältnis vom Jagdpächter zur Jagdgenossenschaft, das Rechtsverhältnis vom Jäger zu seinen Mitjägern und Mitpächtern sowie das Verhältnis zur unteren Jagdbehörde, den Landeigentümern und insbesondere der Waffenbehörde.

Gerade der Umgang mit Waffen (Büchse, Flinte, Kurzwaffen, Kalte Waffen, etc.) erfordert nicht nur eine fundierte Ausbildung, sondern auch eine verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Handhabung. Dies meint sowohl das Besitzen als auch das Führen der Waffen. 

Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der damit einhergehenden Fragen, wie beispielsweise bei einem Erbfall – wenn Waffen zur Erbmasse gehören und Sie ohne im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheines zu sein durch den Erbfall Eigentümer der Jagdwaffen des Erblassers/Verstorbenen geworden sind. Eine Beratung ist in diesen und vielen anderen Fällen meist unerlässlich. 

Wir bieten zudem juristische Beratung und Vertretung zu jagdrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise:

  •  Jagdgenossenschaftsversammlungen

  •  Verpachtung des Jagdausübungsrechts 

  •  Wildschaden, Jagdschaden und -ersatzansprüche

  •  Wildbretabgabe und Wildbretvermarktung 

Herr Rechtsanwalt Dr. Heintz ist passionierter Jäger und Mitglied des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz sowie des Hegerings-Mitte, Kreis Südliche Weinstrasse.

Ansprechpartner

Kanzlei WHG Landau 286(SR507628-evoto_(2)).jpg

Dr. Michael Heintz

Rechtsanwalt

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